Maßnahmen zur Aktivierung und Wiedereingliederung (§45 SGB III)
Alle im Folgenden genannten nach AZAV-zertifizierten Maßnahmen sind für registrierte Arbeitssuchende zu 100% förderbar. Die Teilnahmekosten können auf Antrag komplett von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter übernommen werden – egal, ob Sie aktuell staatliche Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen oder nicht. Fragen Sie nach einem Aktivierungsgutschein (MAT) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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