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Maßnahmen zur Aktivierung und Wiedereingliederung (§45 SGB III)

 

Alle im Folgenden genannten nach AZAV-zertifizierten Maßnahmen sind für registrierte Arbeitssuchende zu 100% förderbar. Die Teilnahmekosten können auf Antrag komplett von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter übernommen werden – egal, ob Sie aktuell staatliche Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen oder nicht. Fragen Sie nach einem Aktivierungsgutschein (MAT) hh GZQ Siegel TM AZAV        

Talente! Schritt für Schritt in den Arbeitsmarkt
Maßnahmenummer (BA): 555/146/13
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


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