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Führerschein-Neuling-Begleiter/in
Ab dem Jahr 2011 dürfen Jugendliche bundesweit bereits mit 17 Jahren ihren Auto-Führerschein machen. Die Auflage des Gesetzgebers sieht allerdings vor, dass im ersten Jahr nach dem Führerschein-Erwerb immer eine „verkehrszuverlässige Person“ als Beifahrer neben dem Führerschein-neuling sitzen muss, die ihren eigenen Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzt und zudem mindestens 30 Jahre alt ist. Der Führerschein-Neuling-Begleiter kommt auf Bestellung ins Haus, um den 17-Jährigen auf seinen Fahrten zu begleiten. Auch für regelmäßige Fahrten zur Schule oder Ausbildungsstätte im Abonnement-Abrechungssystem denkbar.